- schadlos
- schad|los 〈Adv.〉 ohne Schaden ● \schadlos ausgehen, davonkommen; sich \schadlos an jmdm. (für etwas) halten sich einen erlittenen Schaden od. entgangenen Vorteil eigenmächtig auf Kosten eines andern ersetzen
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schad|los <Adj.> [mhd. schadelōs = unschädlich, unbenachteiligt]:1.a) keinen Schaden verursachend; unschädlich:die gesetzlich vorgeschriebene -e Verwertung des Atommülls;etw. s. beseitigen, entsorgen;b) ohne Schaden zu nehmen:das Haus hat das Erdbeben s. überstanden.2.☆ sich an jmdm. [für etw.] s. halten (sich für einen erlittenen Schaden, einen entgangenen Vorteil o. Ä. auf jmds. Kosten Entschädigung verschaffen);sich an etw. [für etw.] s. halten (etw. [als Ersatz für etw. Entgangenes] nach Kräften konsumieren);jmdn. [für etw.] s. halten (bes. Rechtsspr., Wirtsch.; jmdn. [für etw.] entschädigen).* * *
schad|los <Adj.> [mhd. schadelōs = unschädlich, unbenachteiligt]: 1. a) keinen Schaden verursachend; unschädlich: Schadlose Vernichtung der bereits vorhandenen Dioxine (Hamburger Rundschau 15. 3. 84, 5); Der -e Betrieb ist bei Verwendung unserer Kraftstoffe selbstverständlich (ADAC-Motorwelt 10, 1986, 73); dass ... belastete Sickerwässer ... behandelt und s. entsorgt werden (Freie Presse 24. 11. 89, 6); b) ohne Schaden zu nehmen: Der für Normalbenzin gebaute Motor verträgt s. das teurere Super - umgekehrt geht das aber nicht (Abendzeitung 23. 1. 85, 11); die ... Steilküste ... hat inzwischen an die acht Hochwasser nahezu s. überstanden (NNN 25. 8. 89, 6). 2. *sich an jmdm. [für etw.] s. halten (sich für einen erlittenen Schaden, einen entgangenen Vorteil o. Ä. auf jmds. Kosten Entschädigung verschaffen): er wollte sich für seine Verluste an mir, an meinem Vermögen s. halten; sich an etw. [für etw.] s. halten (etw. [als Ersatz für etw. Entgangenes] nach Kräften konsumieren): als der Spargel alle war, hat er sich an dem Schinken s. gehalten; so verließ ich behutsam mein Bett, öffnete geräuschlos den Deckel meines kleinen Schreibpultes und hielt mich s. an der Schokolade (Th. Mann, Krull 53); jmdn. [für etw.] s. halten (bes. Rechtsspr., Wirtsch.; jmdn. [für etw.] entschädigen).
Universal-Lexikon. 2012.